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Allgemeine Geschäftsbedingungen der MANUALFAKTUR Berit Hädrich + Diana Schwarz GbR (nachfolgend kurz GbR genannt)
a) Entwurf,
b) Entwurfsausarbeitung und
c) Grundlagen für die Realisierung sowie diejenige für die Einräumung der Nutzungsrechte.
Sie erfolgt auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages Design (VTV), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Skizzen oder Vorentwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.